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Die Fachoberschule (FOS) Neu-Ulm führt Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss in zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 11 und 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife sowie nach einem weiteren Schuljahr (Jahrgangsstufe 13) zur fachgebundenen / allgemeinen Hochschulreife. Neben allgemeiner Bildung vermittelt die FOS Neu-Ulm fachtheoretische und fachpraktische Bildung in den Ausbildungsrichtungen: Gesundheit, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft.

Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 der FOS setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses sowie die Eignung für den Bildungsgang voraus.

Der Eignung wird nachgewiesen durch

  • einen Notendurchschnitt von 3,5 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (z.B. über die Realschule, Mittelschule, Wirtschaftsschule oder Fachschule) oder
  • die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • einen erfolgreichen Besuch der Vorklasse FOS.

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss keine Note in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik vorweisen kann, muss sich einer Eignungsprüfung (externer Link) in diesen Fächern unterziehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unsere Schule.

In die Jahrgangsstufe 13 kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erworben hat.

Ausbildungrichtungen

Weitere Infomationen

FOS-Schüler erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Fragen bzgl. der Ausbildungsförderung sind an das für die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständige Landratsamt zu richten.
Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Bafög "Das neue BAföG" (Externer Link).
Eine Übersicht finden ebenfalls Sie auf den Web-Seiten der Berufliche Oberschule Bayern Stichwort "Förderung" (Externer Link).

Fahrkostenerstattung

Zuständig ist das Landratsamt des Schülerwohnsitzes, ein Anrecht auf Kostenerstattung besteht in vielen Fällen nicht. Sollten Sie Fragen zur Fahrkostenerstattung haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Schulgeld, Kosten

Der Schulbesuch ist kostenfrei. Verlangt werden lediglich geringe Beträge zur Umlage von Kosten für Kopien, Papier, Ausbildungsnachweise, Jahresbericht. Hinzu kommen Kosten für Materialverbrauch in den Werkstätten sowie im Wahlunterricht in Kunsterziehung bzw. Fotografie.

Hier können Sie das Informationsblatt herunterladen pdf

Hier finden Sie den Link zum Datenschutz bzw. zur Datenerfassung an der FOSBOS Neu-Ulm.