Die BOS Neu-Ulm bietet aufbauend auf Berufserfahrung oder Ausbildung den direkten Weg zur Fachhochschulreife oder (fachgebundenen) Hochschulreife.
Die Berufsoberschule (BOS) Neu-Ulm führt Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in einem Schuljahr (Jahrgangsstufe 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife sowie nach einem weiteren Schuljahr (Jahrgangsstufe 13) zur fachgebundenen / allgemeinen Hochschulreife.
Neben allgemeiner Bildung vermittelt die BOS Neu-Ulm fachtheoretische Bildung in den Ausbildungsrichtungen: Gesundheit, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft.
Die Zuordnung einer Ausbildungsrichtung erfolgt entsprechend der beruflichen Qualifikation, in besonderen Fällen (berufliche Neuorientierung) berät die Schulleitung.
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule (BOS) in Bayern setzt voraus
zu 1.: Nachweis des mittleren Schulabschlusses durch
Generelle Voraussetzung ist, dass das Zugangszeugnis von einer öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) oder staatlich anerkannten Schule ausgestellt ist.
zu 2.: Die berufliche Vorbildung wird nachgewiesen durch
zu 3.: Die Eignung für den Bildungsgang der BOS ist gegeben
Mit dem Nachweis der Fachhochschulreife (kein bestimmter Schnitt erforderlich) oder dem Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 13 können Sie in die 13. Klasse aufgenommen werden.
Vielfalt mit Perspektive: An der FOSBOS Neu-Ulm findet jede*r den passenden Weg zur Fach- oder Hochschulreife.
BOS-Schüler der Klassen 12 und 13 erhalten in der Regel – auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen – finanzielle Unterstützung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (= das elternunabhängige BAFöG). Schüler der BOS-Vorstufe erhalten gegebenenfalls das elternabhängige BAFöG.
Zuständig ist das Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Tel. 07 31 / 70 40 391.
Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zum Bafög (Externer Link).
Eine Übersicht finden Sie auf der Webseite der Beruflichen Oberschule Bayern Stichwort „Förderung“ (Externer Link).
Schulgeld, Kosten
Der Schulbesuch ist kostenfrei. Verlangt werden lediglich geringe Beträge zur Umlage von Kosten für Kopien, Papier, Ausbildungsnachweise, Jahresbericht. Die benötigten Schulbücher können an der Schule kostenfrei geliehen werden.
Hier können Sie das Informationsblatt (pdf) herunterladen.
Fahrkostenerstattung
Zuständig ist das Landratsamt des Schülerwohnsitzes, ein Anrecht auf Kostenerstattung besteht in vielen Fällen nicht.
Sollten Sie Fragen zur Fahrkostenerstattung haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Hier finden Sie den Link zum Datenschutz bzw. zur Datenerfassung an der FOSBOS Neu-Ulm.
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