Die FOS Neu-Ulm verbindet fundierte schulische Bildung mit fachpraktischer Ausbildung – für Ihren erfolgreichen Weg zur (Fach-)Hochschulreife.
Die Fachoberschule (FOS) Neu-Ulm führt Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss in zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 11 und 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife sowie nach einem weiteren Schuljahr (Jahrgangsstufe 13) zur fachgebundenen/allgemeinen Hochschulreife.
Neben allgemeiner Bildung vermittelt die FOS Neu-Ulm fachtheoretische und fachpraktische Bildung in den Ausbildungsrichtungen: Gesundheit, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft.
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 der FOS setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses sowie die Eignung für den Bildungsgang voraus.
Der Eignung wird nachgewiesen durch
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss keine Note in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik vorweisen kann, muss sich einer Eignungsprüfung (externer Link) in diesen Fächern unterziehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unsere Schule.
In die Jahrgangsstufe 13 kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erworben hat.
Vielfalt mit Perspektive: An der FOSBOS Neu-Ulm findet jede*r den passenden Weg zur Fach- oder Hochschulreife.
Melden Sie sich jetzt für das kommende Schuljahr an und starten Sie Ihren Weg zur Fachhochschulreife an der FOS Neu-Ulm. Mit unserer Kombination aus fundierter Allgemeinbildung und praxisnaher Ausbildung in den Fachrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik oder Wirtschaft bieten wir dir beste Voraussetzungen für Ihre schulische und berufliche Zukunft.
Unsere Brückenangebote erleichtern Ihnen den Einstieg in die Fachoberschule. Sie unterstützen Sie dabei, fachliche Lücken zu schließen und dich gezielt auf die Anforderungen der FOS vorzubereiten.
FOS-Schüler erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Fragen bzgl. der Ausbildungsförderung sind an das für die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständige Landratsamt zu richten.
Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Bafög (Externer Link).
Eine Übersicht finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Beruflichen Oberschule Bayern Stichwort „Förderung“ (Externer Link).
Schulgeld, Kosten
Der Schulbesuch ist kostenfrei. Verlangt werden lediglich geringe Beträge zur Umlage von Kosten für Kopien, Papier, Ausbildungsnachweise, Jahresbericht. Hinzu kommen Kosten für Materialverbrauch in den Werkstätten sowie im Wahlunterricht in Kunsterziehung bzw. Fotografie.
Hier können Sie das Informationsblatt (pdf) herunterladen.
Fahrkostenerstattung
Zuständig ist das Landratsamt des Schülerwohnsitzes, ein Anrecht auf Kostenerstattung besteht in vielen Fällen nicht. Sollten Sie Fragen zur Fahrkostenerstattung haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Hier finden Sie den Link zum Datenschutz bzw. zur Datenerfassung an der FOSBOS Neu-Ulm.
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